Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Das Technische Hilfswerk (THW) ist eine Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

Die technische Hilfe umfasst
- den Zivilschutz,
- Einsätze und Maßnahmen im Ausland im Auftrag der Bundesregierung sowie
- die Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen.


Das THW besteht aus Personen, die sich freiwillig zum ehrenamtlichen Dienst im Technischen Hilfswerk verpflichtet haben (Helferinnen und Helfern) und aus hauptamtlich Beschäftigten.

Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben hält das THW Einheiten und Einrichtungen mit Einsatzkräften, insbesondere in folgenden Fachbereichen vor:
 - Führungsunterstützung,
 - Rettung und Bergung,
 - Notversorgung und Notinstandsetzung.

Das THW gewährleistet die erforderliche Aus- und Fortbildung der Helferinnen und Helfer sowie der hauptamtlich Beschäftigten, soweit diese für Einsätze vorgesehen sind.

Die Struktur des THW ist weltweit einmalig. Nur zwei Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind hauptamtlich für die Behörde tätig.

98 Prozent der THW-Angehörigen arbeiten ehrenamtlich im THW. In 668 Ortsverbänden engagieren sich bundesweit mehr als 80.000 Helferinnen und Helfer in ihrer Freizeit, um Menschen in Not kompetent und engagiert Hilfe zu leisten.

Das THW passt bereits seit sieben Jahrzehnten seine Strukturen flexibel den sich ändernden Gefahrenlagen an. Modernes Einsatzgerät und gut ausgebildete Spezialistinnen und Spezialisten sind Grundlage der hohen Effizienz - in Deutschland und in der ganzen Welt.